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allgemeine geschäftsbedingungen

webdesign

für sämtliche geschäfte zwischen dem kunden und matrixx gelten ausschliesslich diese geschäftsbedingungen, es sei denn, dass davon abweichende vereinbarungen und bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

1. angebote
sämtliche angebote von matrixx sind freibleibend. erst durch unsere bestätigung gelten die bestellungen als angenommen. die bestätigung kann mündlich/fernmündlich oder schriftlich/fernschriftlich erfolgen. auf bestimmte projekte wird skonto oder rabatt gewährt.

2. preise
alle preise sind fixpreise, exkl. gesetzlicher steuern und in sfr, es sei denn, eine abweichung ist ausdrücklich beim artikel genannt. pro arbeitsstunde berechnet matrixx sfr. 100.-.

3. vertragsabschluss
das angebot kann durch den kunden mit erteilung einer auftragsbestätigung angenommen werden. erteilte aufträge sind nach eingang der auftragsbestätigung bei matrixx verbindliche festaufträge, wenn der auftragsbestätigung nicht sofort schriftlich widersprochen wird. der vertrag kommt mit eingang der auftragsbestätigung bei matrixx zustande.
die im mit einer auftragsbestätigung versehenen auftrag genannten bestimmungen sind für beide vertragsparteien verbindlich. sie können nicht einseitig ohne zustimmung des anderen vertragspartners geändert werden. sofern durch umstände, die der auftraggeber zu vertreten hat, ausfallszeiten entstehen, wird der damit verbundene mehraufwand dem auftraggeber in rechnung gestellt. das gilt auch für unterbrechung und vorzeitigen abbruch eines auftrages, wenn die ursache dafür nicht durch matrixx zu vertreten ist.

4. zahlungsbedingungen
die rechnungen von matrixx sind mit rechnungseingang beim auftraggeber innert 30 tagen fällig. gelieferte waren und leistungen bleiben bis zur vollständigen bezahlung eigentum von matrixx. bei zahlungsverzug werden zinsen in höhe von 3% p.a. verrechnet.

5. gewährleistung
die von matrixx erbrachten leistungen basieren in der regel auf den vorgaben und inputs des auftraggebers. für fehler, missverständnisse und veränderungen, die auf falsche oder unvollständige angaben des auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. der auftraggeber stellt matrixx von allen etwaigen ansprüchen dritter frei, sofern die anspruch auslösende leistung von matrixx auf den, vom auftraggeber zur verfügung gestellten vorlagen beruht.
mängel an den leistungen von matrixx müssen sofort nach kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. andernfalls sind gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

6. haftung
für verschulden bei der durchführung der zu erbringenden leistung haftet matrixx bis zur höhe des rechnungsbetrages des betreffenden auftrages. weitergehende schadenersatzansprüche aus vertragsverletzung, aus verletzung von pflichten bei vertragsverhandlungen und aus unerlaubter handlung sowie weitergehende gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. matrixx übernimmt keine haftung für schreibfehler in angeboten und für fehler, die erst nach korrekturen und freigabe durch den auftraggeber beanstandet werden. matrixx übernimmt für die erstellten texte, gestaltungen und massnahmen keine rechtsprüfung. für die rechtmässigkeit und gesetzeskonformität der inhalte ist der auftraggeber allein verantwortlich.

7. nutzungsrecht
der auftraggeber nutzt die von matrixx erbrachten leistungen ausschliesslich für den vorher vereinbarten zweck. darüber hinausgehende nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen gründen geregelt sein.

8. zusatzbestimmungen
optionale leistungen werden auf anforderung des kunden erbracht. matrixx erteilt keine garantie auf listung oder position in suchmaschinen. änderungen, technische probleme oder suchmaschinen-eintragungen des kunden, haben einen verfall sämtlicher gewährleistungen und garantien zur folge.

9. gerichtsstand; anwendbares recht
für eventuell entstehende rechtsstreitigkeiten aus oder in zusammenhang mit diesem vertrag vereinbaren die vertragsparteien als ausschliesslichen gerichtsstand das sachlich zuständige gericht für zürich.
die rechtswirksamkeit, auslegung und erfüllung dieses vertrages unterliegt dem schweizerischen recht. nicht anzuwenden sind jedoch internationale verweisungsnormen.

10. unwirksamkeit
sollte eine bestimmung dieses vertrages ungültig oder unwirksam sein, werden die vertragsteile einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame bestimmung ersatzweise festlegen, welche der ungültigen bzw. unwirksamen bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. die ungültigkeit oder unwirksamkeit einer bestimmung hat keine auswirkung auf gültigkeit bzw. wirksamkeit der gesamten vereinbarung.

11. referenzen
der auftraggeber erteilt matrixx mit dem auftrag ausdrücklich das recht, die für ihn durchgeführten leistungen als referenz und für die eigenwerbung zu verwenden.


version vom 01.08.2004



 
 
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